Finanzielles
Erhalten Sie hier einen Einblick in unsere Tarife und die Handhabung bei Kostenvoranschlägen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns.
Sozialtarif
Der Zahnarzttarif wurde 1993 zusammen mit den Sozialpartnern (Krankenkassen,Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) und der SSO ausgearbeitet. Daraus ist ein Tarifwerk entstanden, welches betriebswirtschaftlich gerechnet worden war und dem schweizerischen Gesundheitssystem angepasst wurde. Im Wesentlichen funktioniert dies mit zwei Schritten: Jeder zahnärztlichen Leistung wurden Taxpunkte zugeordnet. Diese wurden auf Grund von Durchschnittwerten errechnet. Um einen Betrag zu erhalten, war es notwendig, einen Taxpunktwert zu definieren. Dieser beträgt seit 2018 SFr. 1.00. Als Mitglied der SSO sind wir diesem Vertragswerk verpflichtet.
Privattarif
Grundsätzlich ist der Zahnarzt gegenüber dem Privatpatient bezüglich Tarifgestaltung frei. Um dem Patient eine möglichst grosse Transparenz zu bieten, wird von den meisten Schweizer Zahnärzten das gleiche Vertragswerk verwendet. Dabei wird der Taxpunktwert der Praxisstruktur angepasst. In unserer Praxis beträgt dieser SFr. 1.20.
Kostenvoranschlag
Um einen verbindlichen Kostenvoranschlag zu erstellen, ist es notwendig, individuell die zahnärztliche Situation zu beurteilen. Dazu sind in der Regel Rötgenbilder, Modelle und ein zahnärztlicher Befund notwendig. Mit diesen Unterlagen ist es möglich, Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag zu erstellen.